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PV-Anlage Rechtslage zur USt ab 2023,Zuordnung zum Unternehmen und Auswirkungen,Vorsteuerabzug und Wertabgabenbesteuerung

Unser Mandant ist bereits aufgrund umsatzsteuerpflichtiger Vermietungen sowie einer PV-Anlage (24 kWp) auf einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäude bei voller Einspeisung umsatzsteuerlich Unternehmer, keine Option zum Kleinunternehmer möglich. Jetzt wurde von diesem Mandanten Ende 2022 eine PV-Anlage (9,75 kWp) + Batteriespeicher für das private Wohnhaus angeschafft. Die private Nutzung liegt unter 90 %, der Rest wird eingespeist. Der Mandant hat die Einspeisevergütung incl. USt angemeldet. Jetzt ist unsere Frage: Hat unser Mandant in diesem Fall trotzdem noch das Wahlrecht, die Vorsteuer der PV-Anlage voll abzuziehen (bei ca. 70 % Privatnutzung), oder muss er die PV-Anlage seinem Unternehmen voll zuordnen? Was wäre hingegen bei einer unternehmerischen Nutzung unter 10 %? Wäre dann die Vorsteuer nicht abziehbar und der privat verbrauchte Strom nicht als Wertabgabe in der USt zu versteuern? Der eingespeiste Strom wäre aber trotzdem mit USt zu versteuern. Wie wäre der Sachverhalt bei einer unternehmerischen Nutzung von ca. 30 %, aber keinem Vorsteuerabzug?
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