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nicht steuerbar,Schweiz,Werklieferung

Unsere Mandantin hat uns folgende Frage gestellt: Auftrag in der Schweiz von einem deutschen Unternehmer mit Firmensitz in Deutschland Montageanteil vor Ort in der Schweiz 20% Vorfertigung in Deutschland 80%. Kann der Vorfertigungsanteil von 80% mit 19% MWSt in Rechnung gestellt werden, da der Ort der Leistung in Deutschland ist und der Montageanteil der vor Ort in der Schweiz getätigt wird, als nicht steuerbarer Umsatz im Drittland? Oder handelt es sich hier um einen Umsatz der komplett als nicht steuerbarer Umsatz zu deklarieren ist? Zusätzlich noch die Frage, ob unsere Mandantin, die die Umsatzgrenze von 100.00 CHF im Jahr weit überschritten hat, sich mit diesem Umsatz steuerlich in der Schweiz bei der ESTV anmelden müsste?! Oder handelt es sich hierbei nur um die Pflichtanmeldung, bei Rechnungserstellung an ein Schweizer Unternehmen?
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