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Verkauf Kfz aus Unternehmen,Abrechnung per Gutschrift durch Händler,fehlender Ausweis der USt in der Gutschrift

Unser Mandant hat im Jahr 2020 einen Pkw für sein Einzelunternehmen auf Kredit gekauft. Dieser wurde als Pkw im Betriebsvermögen gebucht und die Vorsteuer in Höhe von 16 % wurde geltend gemacht. Für die private Nutzung wurde die Verwendung nach der 1-%-Regel gebucht. Im Jahr 2021 wurde der Pkw aufgrund der nicht geleisteten Tilgungen auf die rückständigen und vorzeitig fälligen Raten angerechnet. Hierbei wurde ein Fahrzeugerlös in Höhe von 17.280 € angerechnet. Uns liegt eine Abrechnung des Kfz-Händlers vor, in der aufgelistet ist „Kfz-Erlös 17.280,00 Euro, MwSt. 0,00 Euro“ ohne Hinweis auf Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung. Wie ist der Vorgang umsatzsteuerlich bei unserem Mandanten zu beurteilen? Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage?
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