Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Dienstleistungen,Sonstige Leistungen,Abschlagszahlungen

Die A GmbH führt Dienstleistungen als Online-Training über einen gewissen Leistungszeitraum aus. Dazu schließt die A GmbH mit ihren Kunden einen Vertrag ab. Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung unten definierter Dienstleistung seitens des Trainers gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Inhalte des Trainings: ● Organisation und Zeitmanagement ● Einführung und Grundlagen der B2B-Plattform LinkedIn ● Erstellen und Optimieren des persönlichen LinkedIn-Profils für die Zielgruppe ● Implementierung des Firmenprofils ● Erschaffung des Mitarbeiter-Netzwerks ● Planung und Veröffentlichung von zielgruppengenauen Beiträgen ● Systematischer Aufbau von Reichweite ● Der LinkedIn-Algorithmus ● Planung, Organisation und Struktur der LinkedIn-Arbeit ● Auswerten und Optimieren der LinkedIn-Beiträge und Statistiken ● Aufbau des Vertriebssystems mit dem Sales-Navigator ● Vertrieb automatisieren: Der Linked-Helper ● Werbung schalten ● Bonus-Materialien und Optimieren des persönlichen LinkedIn-Profils für die Zielgruppe Betreuungsservice: ● Zugang zur Trainings-Plattform ● Persönliche Betreuung ● WhatsApp Betreuung in persönlicher WhatsApp-Gruppe ● Einstündiger LinkedIn-Coaching-Gruppen-Call pro Woche ● Zugang zur geschlossenen Facebook-Coaching-Gruppe und dem exklusiven Netzwerk der Teilnehmer Die Laufzeit des Vertrags beträgt sechs Monate. Die gesamte Vergütungssumme inklusive Umsatzsteuer wird im Vertrag benannt. Folgende Zahlungsbedingungen werden jeweils zwischen den Parteien vereinbart: Eine dreimonatige Ratenzahlung des Gesamtpreises vorschüssig. Die erste Rate wird mit Coaching-Beginn fällig, zahlbar bis zu acht Tage nach Rechnungserhalt. Die weiteren Raten erfolgen jeweils vier Wochen später, zahlbar bis zu acht Tage nach Rechnungserhalt. Für jede Ratenzahlung wird zusätzlich eine Rechnung ausgestellt. Unsere Fragen hierzu: Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu beurteilen? 1. Wenn sich der Sechsmonatszeitraum über zwei Jahre erstreckt und erst eine Ratenzahlung vereinnahmt wurde (Geldeingang bei A) (z.B. Vertrag abgeschlossen 01.11.2021 und Laufzeit bis 30.04.2022 über 8.000 €, 1. Ratenzahlung 01.12.2021 über 4.000 € vereinnahmt), wie muss der Sachverhalt gebucht werden (bitte mit Beispielbuchungssätzen)? Wie muss die Abgrenzung erfolgen? 2. Wann werden die Umsatzerlöse realisiert? 3. Wann ist die USt abzuführen? 4. Muss die volle Vertragssumme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Forderung gebucht werden? Was ist die Gegenposition, wenn sich die Leistung über zwei Wirtschaftsjahre zieht? 5. Sind zusätzlich Rechnungen an den Kunden zu schreiben? Wenn ja, eine Rechnung über die Gesamtsumme oder zu jeder fälligen Ratenzahlung eine separate Rechnung?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen