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Rechnung,Unternehmer,Provision

Unternehmen A vermittelt einen Arbeitsauftrag von Unternehmer B an das Unternehmen C B wird beim Unternehmen C tätig Unternehmen A rechnet die Arbeitsleistung des Unternehmers B an das Unternehme C ab somit stellt das Unternehmen A die Arbeitsleistung des B an das Unternehmen C in Rechnung, Unternehmen C zahlt die Vergütung inclusive Umsatzsteuer an das Unternehmen A. Unternehmen A überweißt an Unternehmer B die Vergütung abzüglich einer Vermittlungsprovision. Überlegung: Wenn A die Arbeitsleistung des Unternehmer B an C abrechnet muss auf die Rechnung die A auf seinen Briefbogen erstellt, vermerkt sein, das B = Leistungserbringer ist mit seiner USt Nummer. Folge bei A handelt es sich hierbei um einen durchlaufenden Posten. Wenn A mit B abrechnet darf A nur die Provisionsleistung mit USt abrechnen. Mit der Folge das nur diese Leistung bei A = Umsatz darstellt. Bei Unternehmer B wäre Umsatz = das was A an das Unternehmen für seine Leistung in Rechnung stellt und hierauf muss B die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Aus der Provisionsleistung des A an B hat der Unternehmer B einen entsprechenden Vorsteuerabzug. Sind meine Überlegung hierzu richtig?
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