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Gutschein,Weiterverkauf,Mehrzweckgutschein

Mein Mandant mit Sitz in Deutschland kauft (mehrere) Gutscheine im Wert von je 25 EUR als innergem. Erwerb bei einem Unternehmen in Polen ein. Die gleichen Gutscheine werden an ein Unternehmen verkauft im Wert von 25,60 EUR, Verschaffung Verfügungsmacht liegt innerhalb Deutschland. Der Gutschein an sich wird nicht von unserem Mandanten ausgestellt, somit habe ich das Problem Einzweck- / Mehrzweckgutschein nicht. Meine Frage ist, ist der Weiterverkauf der Gutscheine USt-pflichtig, da innerhalb Deutschland und keine Steuerbefreiung greift? Die uns vorgelegte Rechnung wurde ohne Umsatzsteuerausweis gestellt. Sollte dies tatsächlich richtig sein, ist bei der Anschaffung der VSt-Abzug aus dem innergem. Erwerb nicht abzugsfähig?
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