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Ware,China

Ein Mandant hat bei einem Anbieter Ali express über die Plattform von Alibaba Waren bestellt. Diese werden nach Angaben des Mandanten aus China geliefert. Für die Lieferungen erhält er eine Steuerrechnung, in der eine Umsatzsteuer von 19 % ausgewiesen ist. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Rechnung in Zusammenhang mit dem anwendbaren Recht der Niederlande ausgestellt wurde. Frage: Wie kann es bei der o.g. Fallgestaltung zu einem Ausweis von offenbar deutscher Umsatzsteuer kommen? Ist diese tatsächlich in Deutschland als Vorsteuer abzugsfähig (so vom Vorberater in der USTVA behandelt)?
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