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Umsatzsteuer,Option gem. § 9 UStG,Grundstücksveräußerung

Die Mandanten-GbR hat im Jahr 2017 ein Objekt von einem Projektierer gekauft. Absicht war zum einen, das Objekt zu 80 % zu fremden Wohnzwecken, und zum anderen, das Objekt zu 20 % zu fremden gewerblichen Zwecken zu vermieten. Für den 20%igen Anteil wurde im Grundstückskaufvertrag folgende Teiloption aufgenommen: „Der Verkäufer erklärt unwiderruflich den Verzicht auf die Umsatzbefreiung gem. § 4 Nr. 9a UStG, gemäß § 9 Abs. 1 und 3 UStG im Folgenden Umfang: Betroffen sind sämtliche eigenbetrieblich genutzte Flächen, die an Mieter vermietet sind, welche diese Flächen ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Bezogen auf die Gesamtfläche erfolgt damit die Option für einen Flächenanteil von 20 %. Der Verkäufer verpflichtet sich, gemäß § 14a Abs. 5 UStG eine Rechnung mit den in § 14 Abs. 4 UStG genannten Angaben, allerdings ohne getrennten Steuerausweis zu erstellen. Der Käufer schuldet demnach die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt und ist gem. § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Käufer garantiert, dass er das Grundstück in vollem Umfang seinem Unternehmen im umsatzsteuerlichen Sinn zuordnet. Ihm ist weiterhin bekannt, dass er bei einer Aufgabe der umsatzsteuerpflichtigen Nutzung während der folgenden 10 Jahre oder einem Verkauf ohne neuerliche Option eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen hat.“ Während der Bauphase konnte jedoch ein Mietvertrag für den „gewerblichen Teil“ mit einer gesetzlichen Krankenkasse geschlosssen werden. Der Projektierer hat darüber hinaus versichert, dass für dieses Objekt keine Vorsteuer geltend gemacht wurde. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es zu einer Teiloption gekommen ist und der mit der Krankenkasse geschlossene Mietvertrag nicht von Bedeutung ist. Der Umsatz ist nach § 13b UStG der anteilige Kaufpreis. Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil keine steuerpflichtige Vermietung stattfindet. Unserer Ansicht nach ist die Option gar nicht ausgeübt worden, da im Umfang eine Option nur vorlag für Flächen, die an Mieter vermietet sind, welche diese Flächen ausschließlich für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Vermietung erfolgte von Beginn an (Fertigstellung des Objekts) an einen Mieter (gesetzliche Krankenkasse), der diese Voraussetzung eben nicht erfüllte. Somit sind u.E. die Tatbestände für die Option nicht erfüllt. Dem Grunde nach ist für diesen Teil somit schon kein Verzicht auf die Steuerbefreiung möglich und auch nicht erklärt worden. Wir bitten um umsatzsteuerliche Würdigung. Für den Fall, dass es zu einer Option gekommen ist: Ist es möglich, diese Option zurückzunehmen?
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