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Einfuhr,Steuerbefreiung,Messe

Sachverhalt: Unser Mandant (Sitz in DE, Tochtergesellschaft) kauft eine Maschine aus Taiwan. Die Lieferung erfolgt durch Verschiffung aus Taiwan durch die Taiwanesische Muttergesellschaft. Die Maschine wird zu Ausstellungszwecken direkt an eine Messe in DE geliefert. In der Zwischenzeit hat unser Mandant die Maschine weiter nach Tschechien verkauft. Es wurde vereinbart, dass der Kunde die Maschine direkt von der Messe in DE abholt. Fragen: Wie ist die Eingangsleistung umsatzsteuerlich zu beurteilen? (Unser Mandant spricht in dem Zusammenhang von einer zollfreien Zone auf der Messe EMO und von nicht anfallender Einfuhrumsatzsteuer. Ist das so korrekt?) Wie ist die Ausgangsleistung in dem Zusammenhang nach Tschechien zu beurteilen?
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