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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Organschaft

Möglicherweise ist im Jahr 2017 eine Betriebsaufspaltung mit umsatzsteuerlicher Organschaft aufgelöst worden. Steuererklärungen 2017 hat weder der Organträger noch die GmbH bislang abgegeben. Die ertragsteuerlichen Folgen wären überschaubar. Aber: Welche ggf. nachteiligen Folgen hätte dies für die USt? Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden dann ja vom falschen Unternehmen abgegeben. Kann es dazu zu definitiven Mehrbelastungen kommen – oder würde das Finanzamt einfach „umbuchen“?
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