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ig Verbringen,Kommissionsgeschäft,Vorübergehende Verwendung

Unsere Mandantin, die H-GmbH, bekommt in den nächsten Wochen eine Maschine geliefert mit dem Ziel, sie potentiellen Käufern zu Demonstrationszwecken vorzuführen. Die Maschine wird von der C-GmbH geliefert, die ihren Sitz in Italien hat. Die Maschine wird von der H-GmbH nicht gekauft, sondern soll nur zu „Demonstrationszwecken“ nach Deutschland übersandt werden. Ziel dieser Maschine ist es, neue Absatzmöglichkeiten zu schaffen und den Verkauf in Deutschland für diese Art von Maschinen zu fördern, daher wird die H-GmbH die Maschine nicht kaufen, sondern sie bleibt weiterhin im Eigentum der italienischen C-GmbH. Es soll eine Kommissionslagervereinbarung zwischen den zwei Firmen abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Maschine wieder an die C-GmbH nach Italien zurückgesendet. Was muss bei der Vereinbarung berücksichtigt werden (Dauer des Verbringens, Umsatzsteuer etc.)?
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