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Einheitlichkeit der Leistung,Wasserabrechnung,§ 3 UStG

Sachverhalt: Die Unternehmer C und K sind Mieter eines Gewerbeobjekts. Jeder Unternehmer hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter abschlossen. Der Wasserliefervertrag für das gesamte Objekt wurde von C abgeschlossen. Der Wasserversorger berechnet C die Lieferung von Wasser mit 7 % und darüber hinaus eine Abwassergebühr ohne Umsatzsteuer. C hat mit K eine Kostenweiterbelastung für das von K verbrauchte Wasser vereinbart. C hat gegenüber K einen Vergütungsanspruch in Höhe von 50 % der vom Wasserversorger berechneten Gesamtvergütung (Wasser + Abwasser). Frage: Mit welchem Umsatzsteuersatz muss die Abrechnung von C an K erfolgen? Teilt bei der Weiterberechnung die Abwassergebühr womöglich das Schicksal der Hauptleistung (Wasser, 7 % oder 19 %)?
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