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Einfuhrumsatzsteuer,Reparatur im Drittland

Ein Unternehmer, umsatzsteuerpflichtig, mit Kfz im umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen und Vorsteuerabzug lässt einen Unfallschaden in einem Drittland (Bosnien-Herzegowina) reparieren, weil es erheblich billiger ist als in Deutschland. Es werden neue Teile eingebaut (Stoßstange, Heckklappe, Kotflügel und entsprechendes Material für Sensoren etc.). Wenn das Fahrzeug zurück nach Deutschland kommt, gibt es da „ein Thema“ in Bezug auf Einfuhrumsatzsteuer? Reparaturkosten ca. 7.000 €.
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