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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Leistungsbeschreibung

Wir haben eine Firmengruppe aus einer Holding und drei Tochterfirmen. Die beiden Geschäftsführer, die alle Firmen betreuen, sind nur bei der Holding als Arbeitnehmer angestellt. Die Holding berechnet die Leistungen der Geschäftsführer mit USt an die Tochterunternehmen in Form von monatlichen Pauschalbeträgen. In den Rechnungen wurde jeweils als Leistungsbeschreibung genannt: Beratungsleistungen, Nachname Geschäftsführer 1, Nachname Geschäftsführer 2 und der betreffende Monat. Das Finanzamt lehnt den Vorsteuerabzug bei den Tochterunternehmen ab mit folgenden Hinweisen: Die Rechnungen weisen keine detaillierte Leistungsbeschreibung aus. Bitte reichen Sie weitere Unterlagen zu den Rechnungsbelegen nach, aus denen die konkrete/detaillierte Leistungsbeschreibung ersichtlich ist. Ohne detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Vorsteuerabzug nicht gewährt werden. Frage: Welche Leistungsbeschreibung wäre aus Ihrer Sicht ausreichend? Würde z.B. als Rechnungstext ausreichen: Geschäftsführungstätigkeit der Herren x und y für Monat, fester Pauschalbetrag in Euro, oder müsste es zwingend einen Vertrag geben, der die einzelnen Leistungen definiert, wenn ja, welche bzw. wie umfangreich? Die Geschäftsführungstätigkeit umfasst üblicherweise ein ganzes Bündel von Tätigkeiten, die auch in einem Vertrag nur schwer genau zu definieren sein werden.
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