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Umsatzsteuer,Anzahlungen,Umsatzsteuerberichtigung

Die A-GmbH hat zur Erfüllung eines Dienstleistungsvertrages eine Anzahlung von 119 Teur von der C-GmbH erhalten. Die gesamte Anzahlung wird im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Mindest-Ist-Versteuerung mit 19% versteuert und die Ust daraus abgeführt. Die Dienstleistung wird zum Teil erfüllt und abgerechnet. Von der Anzahlung verbleiben 50 Teur übrig. In der Bilanz bleibt somit eine Anzahlungsverbindlichkeit bestehen. Die B-GmbH übernimmt die o.a. Anzahlungsverbindlichkeit zu 90% und verpflichtet sich gegenüber der A-GmbH die volle Anzahlungsverbindlichkeit im Falle der Rückforderung an die C-GmbH zu zahlen. Die A-GmbH bucht im 1. Schritt die Anzahlungsverbindlichkeit unter Berichtigung der Ust aus der Mindest-Ist-Besteuerung aus und überweist i. 2.Schritt der B-GmbH die 90% (Brutto). Kann die Berichtigung der Ust aus der Anzahlung vorgenommen werden. Aus Schritt 1. durch die A-GmbH vorgenommen werden (eswurde ja keine Leistung gegenüber der C-GmbH erbracht) ? Fällt im Rahmen der Übernahme der Verbindlichkeit durch die B-GmbH in Schritt 2. Umsatzsteuer an?
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