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Differenzbesteuerung,Vorsteuerabzug,Neuware

Mandant ist ein eBay-Händler, der überwiegend von Privatleuten Parfüm und div. gebrauchte Kleinobjekte einkauft und wieder an Privatleute weiterverkauft. Er nutzt die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, um nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Gelegentlich hat er auch Wareneinkäufe von Unternehmern, die Rechnungen sind mit MwSt ausgestellt, die er dann aber an Privatleute weiterverkauft. Ist der Vorsteuerabzug aus den Wareneinkäufen möglich, oder verfällt dieser bei Anwendung der Differenzbesteuerung?
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