Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Reiseleistung,Beherberung

Sachverhalt: Eine in Belgien ansässige Schwestergesellschaft unserer Mandantin (= deutsche GmbH) kauft von einem Reisebüro Hotelübernachtungen ein und belastet diese an die deutsche GmbH (Nutzung für Dienstreisen) weiter. Die Leistungskette stellt sich somit wie folgt dar: Reisebüro (Sitz unbekannt, vermutlich aber Belgien) - Schwestergesellschaft Belgien - deutsche GmbH Frage: Muss die deutsche GmbH die weiterbelastete Hotelübernachtung nach § 13b Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer unterwerfen, da der Ort der sonstigen Leistung entsprechend der „B2B-Grundregel“ gem. § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland liegt? ODER Gilt hier § 25 UStG mit der Folge, dass – sofern ich § 25 Abs. 1 S. 4 UStG richtig verstehe – der Ort der Reiseleistung im vorliegenden Sachverhalt in Belgien liegt, was zur Folge hätte, dass unsere deutsche GmbH keine Versteuerung der Eingangsleistung nach § 13b Abs. 1 UStG vornehmen muss? Danke Gruß Joachim Höfler
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen