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Vorsteueraufteilung,Heilbehandlung,Physiopraxis

Sachverhalt: Die A-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland hat folgenden Unternehmensgegenstand: das Durchführen der Physiotherapie in allen Bereichen, Kundenbetreuung in den Bereichen Wellness, Gesundheitsfürsorge und Freizeitsport. Es werden folgende Leistungen ausgeführt: – Krankengymnastik – Massagen für Selbstzahler – Massagen, die von der Krankenkasse übernommen werden – Kinesiotapes – Sporttherapie Fragen: – Wie sind die Leistungen umsatzsteuerlich zu beurteilen? – Wird für die umsatzsteuerliche Beurteilung eine Unterscheidung zwischen den Leistungen vorgenommen, die (teilweise) von den Krankenkassen übernommen werden, und denen, die vollständig privat bezahlt werden? – Welche Maßstäbe kommen für die Vorsteueraufteilung in Frage? – Können die Flächenanteile der Behandlungsräume als Maßstab zur Vorsteueraufteilung verwendet werden?
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