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Steuer,Photovoltaik

Unser Mandant hat einkommensteuerrechtlich die Möglichkeit der Vereinfachungsregel ab dem 1.1.22 genutzt, so dass keine EST und GWST Pflicht mehr besteht. Im April 2022 und in 2023 hat der Mandant jeweils eine Erweiterung vorgenommen. Wie sieht es umsatzsteuerlich für 2022 und für 2023 aus? Auch mit der Erweiterung bleiben wir unter 30 KW.
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