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Besteuerungsverfahren,Voranmeldungszeitraum,§ 18 UStG

Bei einem Mandanten ist aufgrund der Zahllast im Jahr 2021 ab 2022 die Abgabe der Umsatzsteuer auf jährlich umgestellt worden. Jetzt ist im Jahr 2022 ein größerer Vorsteuerbetrag angefallen wegen Erwerb neuer PV-Anlage, und 2023 fallen noch größere Vorsteuerbeträge an. Kann der Rhythmus auf monatlich oder vierteljährlich umgestellt werden?
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