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Durchschnittssatzbesteuerung,Infektion,Vermögensverwaltung

Sachverhalt: Landwirtschaftliche GbR verpachtet ab September 2023 20.000qm Ackerfläche an einen „Stromtrassenentwickler“ als Fläche zur Lagerung von Material, Bürocontainern, Baumaschinen und Fahrzeugen. Das Mietverhältnis endet voraussichtlich am 31.12.2025. Danach wird die Fläche wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Die landwirtschaftliche GbR unterliegt der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG. Für die o.g. zu verpachtende Fläche soll insgesamt zur Regelbesteuerung optiert werden. Frage: 1. Besteht das Risiko, dass diese Option zur Regelbesteuerung aller GbR-Umsätze führt (§24 Abs. 1 EStG)? 2. Besteht das Risiko, dass die Verpachtung zur Gewerblichkeit der GbR führt?
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