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Unternehmereigenschaft,Beendigung,Unternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandantin X-GmbH erzielt in 2023 keine Umsätze mehr. Die Gesellschaft ist stillgelegt. Es fallen geringfügige Kosten an wie z.B. Erstellung des Jahresabschlusses, Telefongebühr, etc. Das Finanzamt fordert uns auf die Umsatzprognose vorzulegen um die Einnahmeerzielungsabsicht nachzuweisen. Wir wissen, dass die Gesellschaft voraussichtlich zum 31.12.2023 Liquidation anmelden wird, also es werden keine Umsätze mehr generiert. Für 2022 konnten wir die Einnahmeerzielungsabsicht nachweisen. Generell würde die Gesellschaft die Umsätze tätigen, die zum VoSt-Abzug berechtigen. Kann es sein, dass der Vorsteuer-Abzug in 2023 versagt wird, da voraussichtlich keine Einnahmen erzielt werden? Wann endet die Unternehmereigenschaft? Vielen Dank
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