Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zuständigkeit,UstZustV,Finanzamt Kassel

Mein Mandant ist ein in Kroatien ansässiger Unternehmer. Er führt Personenbeförderung von Kroatien nach Deutschland aus. Er wird in Deutschland umsatzsteuerlich geführt. Für die in Deutschland durchgeführte Personenbeförderung wird die Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt Kassel-Hofgeismar abgeführt. Frage: Hat sich an dieser steuerlichen Würdigung und Abführung der Umsatzsteuer ab 2023 etwas geändert?
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