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Änderung der Bemessungsgrundlage,Rückabwicklung und Zeitpunkt der Änderung,§ 17 UStG

Ein Steuerpflichtiger hat in 2017 eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht und die Umsatzsteuer abgeführt. Das der Leistung zu Grunde liegende Vertragsverhältnis soll rückabgewickelt werden. Kann der Steuerpflichtige die in 2017 abgeführte USt im Veranlagungszeitraum 2023 zurück bekommen? Kann die USt-Erstattung auch in einem noch späteren Veranlagungszeitraum erfolgen, wenn sich die Vereinbarung zur Rückabwicklung zeitlich hinzieht?
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