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Umsatzsteuer,Unternehmereigenschaft,Beendigung

Einer meiner Mandanten (Einzelunternehmer) vermietet in DE umsatzsteuerpflichtig vier Pensionszimmer und eine Gaststätte (Verpachtung). Nun erklärt er ggü. dem FA zum 31.12.2021 rückwirkend die Betriebsaufgabe. Er überführt die Pension und die Gaststätte ins Privatvermögen. Er hat jedoch in den Jahren 2022 und 2023 weiterhin die Zimmer und die Gaststätte vermietet. Muss er hierfür weiterhin USt abführen und eine USt-Erklärung abgeben? Kann er die Gebäude umsatzsteuerlich überhaupt rückwirkend entnehmen?
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