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Steuerentstehung,Sollbesteuerung,Reisebüro

Mein Mandant betreibt ein Reisebüro. Nun stellt sich die Frage, wann bei einer Reise, wofür mein Mandant eine Provision erhält, die Umsatzsteuer bei Sollbesteuerung entsteht. Es gibt hier unterschiedliche Verträge mit den jeweiligen Reiseanbietern. Bei einem Vertrag entsteht der Provisionsanspruch bei Buchung, bei einem anderen bei Abreise. Entsprechend wird auch die Rechnung des Reiseanbieters für den Provisionsanspruch ausgestellt. Hier gibt es jedoch anscheinend unterschiedliche Ansichten, da ein Kollege der Meinung ist, dass die Umsatzsteuer und somit der steuerbare Umsatz erst bei tatsächlichem Reiseantritt entsteht. Meines Erachtens entsteht bei Sollbesteuerung die Umsatzsteuer in dem Zeitpunkt in den lt. Agenturvertrag der Provisionsanspruch verwirklicht wird. Ein tatsächlicher Reiseantritt ist doch hier grundsätzlich irrelevant, da die Leistung des Reisebüros doch grundsätzlich mit der Vermittlung der Reise abgeschlossen ist, sofern hier keine anderweitigen Vereinbarungen in den jeweiligen Verträgen mit den Reiseanbietern bestehen. Weiterhin stellt sich noch die Frage, wie es sich hier mit den vom Reisebüro erhaltenen Servicegebühren verhält, welche meines Erachtens ebenfalls im Zeitpunkt der Vermittlung der Reise entstehen. Es wäre schön, wenn Sie mir zu den zwei Punkten die grundsätzlich maßgebenden Entstehungszeitpunkte der einzelnen Fallkonstellationen erläutern und begründen könnten.
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