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Umsatzsteuer,Durchschnittssätze,Vorsteuerabzug

Unsere Mandantin versteuert ihre Einnahmen als Journalistin nach Durchschnittssätzen gem. § 23 UStG. Sie erzielt außerdem Einnahmen aus der Vermietung einer Ferienwohnung. § 70 UStDV besagt grundsätzlich, dass alle Vorsteuerbeträge gem. Durchschnittssätzen versteuert werden. Gilt dies für alle Vorsteuerbeträge in Verbindung mit der Journalistentätigkeit oder für alle Vorsteuerbeträge der Mandantin (inklusive Vorsteuer in Verbindung mit der Ferienwohnung)?
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