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Organschaft,Unternehmer

Mein Mandant M hat 100% Anteile an der C-GmbH diese Anteile sind in seinem Einzelunternehmen als Betriebsvermögen. Bisher wurde hier immer eine umsatzsteuerliche Betriebsaufspaltung zwischen Einzelunternehmen und C-GmbH veranlagt. Im Jahr 2023 legt mein Mandant M sein Einzelunternehmen (incl. der GmbHAnteile der C-GmbH in die neu gegründete Zunkunft -GmbH ein. Meine Frage: Wird durch die Einlage in die Zukunft-GmbH die bisherige Betriebsaufspaltung aufgelöst? Welche Firma erklärt jetzt die Umsätze?
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