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Kryptowährung,Mining-Farm,Vorsteuer

Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Herstellung (Mining), Speicherung (Wallett) und Handel mit Kryptowährungen (Bitcoin) Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist eine GmbH, dessen Unternehmensgegenstand wie folgt lautet: a) Service an Drehmaschinen b) die Überholung von Drehmaschinen c) der Maschinenhandel d) der Betrieb eines Solarparks sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagengesetzbuch nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die GmbH beabsichtigt Kryptowährungen zu „Schürfen“ (Mining). Dazu hat die GmbH in eine Mining-Farm investiert. Diese besteht aus insgesamt 25 Servern, Zubehör und einer Lüftungsanlage. Neben den Anschaffungskosten wurden fast 74.000,00€ Vorsteuer für diese Wirtschaftsgüter in Rechnung gestellt. 1. Die GmbH stellt als „Miner“ die Rechnerleistung zur Verfügung. Die Transaktionen werden aufgezeichnet und in die „Blockchain“transferiert. 2. Geplant ist die Speicherung in der „Wallet“ und als Anbieter der virtuellen Währung tätig zu sein gegen Entgelt. 3. Derzeit wird noch an der Handelsplattform gearbeitet als technischen Marktplatz zum Erwerb bzw. Handel mit Bitcoin. Folgende Fragen habe ich dazu: • Wie werden die Leistungen zu 1. bis 3. umsatzsteuerlich behandelt? • In welcher Höhe/welchem Verhältnis darf die Vorsteuer abgezogen werden? Mit den angeschafften Mining Rechnern werden voraussichtlich nicht steuerbare, steuerfrei und steuerpflichtige Umsätze erzielt. • Hat es eine Bedeutung, dass die Rechner zum umsatzsteuerlichen Unternehmen der GmbH gehören, die in der Regel nur steuerbare und steuerpflichtige Umsätze ausführt und in Zukunft dann die oben genannten Umsätze? Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Dröge - Steuerberater)
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