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Dreiecksgeschäft,Steuerschuldnerschaft

Welche Umsatzsteuer muss in der Rechnung unseres Mandanten ausgewiesen werden, bzw. kann die Rechnung steuerfrei geschrieben werden? Und welche Registrierungspflichten im EU-Ausland sind zu beachten? Sachverhalt: Unser Mandant A ist ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Er schließt einen Vertrag mit einem ebenfalls umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer B mit Sitz in Deutschland über eine Warenlieferung ab. Die Ware wird nicht an B geliefert, sondern an einen Kunden (von B) C mit Sitz in Dänemark. Zwischen unserem Mandanten A und Kunde C bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen. Für den Sachverhalt benötigen wir einmal eine Einschätzung, sofern C seine dänische USt-ID angeben kann und wenn C ein Abnehmer (Privatperson) ist. Die gelieferte Ware kommt nicht aus Deutschland, sondern wird von unserem Mandanten A aus einem Lager in Slowenien entnommen. Die Warenbewegung ist Slowenien – Dänemark ohne Zwischenhalt im deutschen Lager unseres Mandanten. Abwandlung: Macht es umsatzsteuerlich mehr Sinn, wenn unser Mandant A die Ware aus Slowenien in sein Lager in Deutschland überführt und den Unternehmer B die Ware hier abholen lässt? Die Verbringung zum Kunden C wäre dann Aufgabe des B und würde für A keine Rolle mehr spielen.
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