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Umsatzsteuer,Leistungsaustauschverhältnis,Beistellung

Wir benötigen ein Kurzgutachten zu folgender umsatzsteuerlicher Fragestellung: Unser Mandant (A) erbringt sonstige Leistungen (Speditionsleistungen) an einen Kunden (K); da unser Mandant nicht die erforderlichen Kapazitäten hat, nutzt er zur Erfüllung dieser Aufträge Subunternehmer (B). Diese beiden Leistungen sind unstrittig jeweils sonstige Leistungen. Nun stellt A den Subunternehmern B für die o.g. Fahrten seine Tankkarten (DKV, Tankpool, Hoyer etc.) zur Verfügung. Die Subunternehmer B nutzen diese Karten zum Tanken. Im weiteren Verlauf erhält unser Mandant monatlich von den Emittenten der Tankkarten Rechnungen über Treibstoff auf seinen Namen (A) ausgestellt und bezahlt diese. Seine Aufwendungen/Auslagen fakturiert A nun in einem gesonderten Dokument an die Subunternehmer B weiter. Uns stellen sich die folgenden Fragen: • Handelt es sich bei der Überlassung der Tankkarten und der Auslage des Treibstoffs um eine nicht steuerbare Beistellung bzw. einen beistellungsähnlichen Vorgang? Wäre es schädlich für diese Betrachtung, wenn A diese Aufwendungen/Auslagen gesondert fakturiert? • Oder handelt es sich um eine (negative) Nebenleistung zur Speditionsdienstleistung zwischen A und B? Falls ja und würde diese grundsätzlich das Entgelt mindern (Entgelt abzgl. Auslagen durch Leistungsempfänger A), ist es schädlich für diese Betrachtung, dass A diese Aufwendungen/Auslagen gesondert fakturiert? • Falls in der Abrechnung der Aufwendungen/Auslagen des A gegenüber B eine gesonderte Leistung vorliegt, handelt es sich dann um eine Lieferung oder sonstige Leistung des A an B? • Falls keine der zuvor genannten Betrachtungen einschlägig ist, wie wäre die Abrechnung der Aufwendungen/Auslagen aus Treibstoff zwischen A und B umsatzsteuerlich korrekt darzustellen?
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