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Verkauf einer Bestandsphotovoltaikanlage,GiG nach § 1 Abs. 1a UStG

A betreibt 2 PV Anlagen. Jede PV Anlage ist jeweils auf einem, nicht im Eigentum des A stehenden Gebäude installiert. PV Anlage 1 ist auf Gebäude 1, PV Anlage 2 auf Gebäude 2 installiert. Beide Anlagen werden selbständig mit eigener Abnahmeeinrichtung und eigenem Abnahmevertrag betrieben. Es erfolgt jeweils eine 100 %ige Einspeisung in das Stromnetz, das heißt kein Eigenverbrauch. Beide Anlagen sind schon länger als 5 Jahre im Betrieb des A vorhanden. Es wurde zur Umsatzsteuer optiert. Der Grundstückseigentümer des Gebäude 1 veräußert sein Grundstück an einen Dritten. In diesem Zusammenhang soll die PV Anlage 1des A an diesen Dritten veräußert werden. Die PV Anlage 2 bleibt weiterhin im Eigentum des A. Frage: 1) Liegt für die PV Anlage 1 eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor § 1 Nr. 1a UStG, wenn der Dritte den Strom weiterhin zu 100% ins Stromnetz einspeist, 2) Was ist, wenn der Dritte teilweise den Strom für eigene Zwecke verwendet?
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