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Rechnung,Auftragsbestätigung,§ 14 UStG

Ein Mandant erstellt Auftragsbestätigungen, welche u.a. folgende Angaben enthalten: - Rechnungsaussteller - Leistungsempfänger - Leistungsbeschreibung - Entgelt (Nettobetrag) - Steuerbetrag und Steuersatz - Auftragsnummer Bezeichnet ist dieses Dokument mit Auftragsbestätigung. Das Leistungsdatum und eine Rechnungsnummer fehlen, ansonsten sind alle Angaben nach §14 (4) UStG enthalten. Zudem weißt er auf eine zu leistende Anzahlung hin. Hier wird der Nettobetrag, der Steuersatz und der Bruttobetrag aufgeführt. Es gibt keine Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung sollen die Kunden auf Basis der erstellten Auftragsbestätigung leisten. Somit gibt es auch keine Schlussrechnung. Nach der Auftragsdurchführung wird eine „normale“ Rechnung nach §14 (4) UStG erstellt. Hier wird darauf hingewiesen, dass eine Anzahlung in Höhe von X geleistet wurde und wie hoch der restliche Betrag zur Zahlung ist. Fragen: 1) Schuldet der Mandant aufgrund der Auftragsbestätigung die Umsatzsteuer nach §14c UStG? 2) Falls ja, wie kann man den §14c vermeiden, da gemäß Preisangabenverordnung die USt im Angebot enthalten sein muss? 3) Macht es einen Unterschied ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine Privatperson ist?
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