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Realteilung als steuerbarer Leistungsaustausch bei Personenunternehmern,Nicht steuerbare (Teil) geschäftsveräußerung im Ganzen

Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Fall handelt es sich um eine Personengesellschaft mit 6 Mitglieder. 2 Mitglieder scheiden aus (der eine zum 30.6.2022 auf Basis der Zahlen 2021 und der andere zum 31.12.2022 auf Basis der Zahlen 2022), in der Gestalt der unechten Realteilung - die verbleibenden 4 setzen die Personengesellschaft fort. EST rechtlich ist es zu Buchwerten möglich - fraglich ist, da die Vereinbarung auch eine Übernahme der Kunden sieht ob hierauf Umsatzsteuer anfällt. Die Berechnung der übergegangenen Kunden ist erst jetzt möglich, da die Abschlüsse soweit erstellt wurden um festzustellen, welche Umsätze mit den Kunden gemacht werden können. Frage ist, ob diese unechte Realteilung umsatzsteuerliche Tatbestände auslöst in der Mitnahme des Firmenwertes - oder da es als "eigener Teilbetrieb gilt ein nicht steuerbarer Vorgang ist. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne. Mit freundlichen Grüssen Warth
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