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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Lieferung

Mandant ist freiberuflich tätig. Er führt Schulungen Massagepraktiken und Hawaiianische Massagen durch. Er hat zu 50% steuerpflichtige und zu 50% steuerfrei Umsätze. Mandant löst seine Praxis auf und verkauft sein Büroinventar an einen Nachmieter. Das Büroinventar beinhaltet Schränke, die er geschenkt bekommen hat, sprich keinen Vorsteuerabzug hatte, einen Schreibtisch und eine Waschmaschine (beides Käufe mit Vorsteuerabzug). Der Nachmieter überweist einen Betrag für die Übernahme der Einrichtungsgegenstände. Wie ist der Umsatz zu buchen? Komplett mit USt? Oder kann der Umsatz im Anteil der steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze aufgeteilt werden?
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