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Umsatzsteuer,Organschaft,Voraussetzungen

Eine Kommanditgesellschaft A firmiert unter einer GmbH & Co. KG als Holding mit dem Geschäftsführer B.   Unter der Holding befinden sich drei GmbHs mit einer Beteiligung von jeweils 100 %.   Unter anderem ist eine GmbH C (eine GmbH der drei Gesellschaften, s.o.) eingegliedert, die durch formwechselnde Umwandlung aus einer GmbH & Co. KG mit demselben Geschäftsführer B entstanden ist.   An der GmbH C ist Geschäftsführer B der Gesellschafter und Kommanditist der A. Ferner ist ein weiterer Geschäftsführer D als Angestellter bei der GmbH C tätig.   Die GmbH C wiederum ist zu 52 % an einer weiteren GmbH E beteiligt, deren Geschäftsführer der F ist.   Es stellt sich die Frage, ob durch die formwechselnde Umwandlung eine Organschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts entstanden ist.
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