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PVA JStG 2022 § 12 Abs. 3 UStG,Folgen der Anlagenentnahme

Sachverhalt: Im Jahr 2022 wurde eine Photovoltaikanlage angeschafft. Dabei wurde auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und beim Kauf die volle Vorsteuer gezogen. Gleichzeitig wurde jedes Monat der Eigenverbrauch als unentgeltliche Wertabgabe versteuert. Die Anlage verfügt auch über einen Batteriespeicher. Im Jahr 2023 soll die Photovoltaikanlage zum Nullsteuersatz entnommen werden und dem Privatvermögen zugeordnet werden, um damit eine zukünftige Besteuerung des selbstverbrauchten Stroms mit Umsatzsteuer zu vermeiden. Frage zur Umsatzsteuer : Muss der Eigenverbrauch umsatzsteuerlich auch weiterhin versteuert werden oder kann man darauf verzichten ohne dass die Vorsteuerkorrektur zum Ansatz kommt?
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