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Innenumsätze,Organschaft,Vorsteuerkorrektur

Sachverhalt: Unser Mandant ist Alleingesellschafter-Gesellschafter (Kommanditist mit 100 % - Beteiligung) einer gewerblich tätigen GmbH & Co. KG. Die Komplementär-GmbH ist am Vermögen und Jahresergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt und erhält lediglich eine fixe Haftungsvergütung. In 2018 erwarb unser Mandant ein Grundstück (Umschlagsplatz für Waren mit aufstehender Lagerhalle) und vermietet dieses mit umsatzsteuerlicher Option gegen eine angemessene Pacht an die GmbH & Co. KG. Das Grundstück stellt ertragsteuerlich Sonderbetriebsvermögen bei der GmbH & Co. KG dar. Frage: 1. Das Finanzamt erkundigt sich nun, ob aufgrund vorstehend geschilderter Gegebenheiten eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen dem Mandanten als Organträger und der Gesellschaft als Organgesellschaft vorliegt? 2. Falls dies zu bejahen ist und somit die Pacht einen nichtsteuerbaren Innenumsatz darstellt: Bei Grundstückserwerb hatte unser Mandant in 2018 einen § 13 UStG - Umsatz getätigt und aufgrund der Absicht, das Grundstück steuerpflichtig an die GmbH & Co. KG zu vermieten, im Gegenzug zur anfallenden Umsatzsteuer auch Vorsteuer in entsprechender Höhe geltend gemacht. Stellt der nichtsteuerbare Innenumsatz eine steuerschädliche Verwendung im Hinblick auf den § 13b UStG – Erwerb dar?
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