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Betriebsaufspaltung,umsatzsteuerliche Organschaft

Eine GmbH hat drei Gesellschafter. An die GmbH ist ein Gewerbebetrieb als Ganzes verpachtet. Der Verpachtungsbetrieb hatte die Rechtsform eines Einzelunternehmens. Zum Umfang des verpachteten Betriebes gehört auch die Betriebsimmobilie sowie ein Büro. Die Inhaberin des verpachteten Gewerbebetriebes ist die Mutter der drei Gesellschafter. Die Mutter ist verstorben. Erben sind die drei Söhne, die auch Gesellschafter der GmbH sind. Fragen: - Ist durch den Tod der Mutter und die Vererbung an die Söhne bereits eine Betriebsaufspaltung entstanden? - Liegt nunmehr zwischen dem Verpachtungsbetrieb (als Einzelunternehmen im Nachlass) und der GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft vor?
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