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Weiterberechnung,Durchlaufende Posten,EHS-Pläne

Hiermit bitten wir um ein Kurzgutachten für den folgenden Sachverhalt: Unternehmer C handelt mit EDV-Anlagen und Zubehör. Unter anderem handelt er auch mit Microsoft-Garantie-Plänen, sogenannte EHS-Pläne (Extended-Hardware-Servic-Pläne). In Übereinstimmung mit den deutschen Steueränderungen behandelt Microsoft den Verkauf aller deutschen EHS/EHS+-Pläne ab dem 1. Januar 2023 jedoch als der deutschen Versicherungsprämiensteuer (IPT) anstelle der Mehrwertsteuer unterliegend, und Microsoft wird die IPT auf den Verkauf der deutschen EHS/EHS+-Pläne zahlen. C erhält nun Rechnungen mit ausgewiesener Versicherungsprämiensteuer. C berechnet die EHS-Pläne an seine Kunden mit Gewinnaufschlag weiter. Fragen: 1. Handelt es sich bei der Weiterberechnung des C an seine Kunden um einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz mit dem Regelsteuersatz (oder ist dieser Vorgang ohne Umsatzsteuer weiter zu berechnen)? 2. Muss C seinen Kunden eine Versicherungssteuer berechnen? 3. Wie wäre der Sachverhalt zu behandeln, wenn C die EHS-Pläne seinen Kunden als durchlaufenden Posten (ohne Gewinnaufschlag) weiter berechnen würde? 4. In welcher Zeile der Umsatzsteuervoranmeldung sind die Ausgangsumsätze für die Weiterberechnung der EHS-Pläne zu melden?
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