Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einfuhrumsatzsteuer,Zollagent,Schuldner der EUSt

Sehr geehrte Damen und Herren, wer ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, wenn im entsprechenden Einfuhrabgabenbescheid der Anmelder und sein Vertreter geführt werden? Hintergrund: Firma X importiert einen Container per LKW aus der Türkei in die EU. Zum Zweck der Zollabwicklung wird ein Dienstleister Y beauftragt. Firma Y wird auf dem Bescheid des Hauptzollamtes Duisburg als Vertreter der anmeldenden Firma X geführt. Gleichzeitig stellt Y eine Rechnung an X mit der Aufforderung die Einfuhrumsatzsteuer an Y zu überweisen. Die Sorge ist nun, dass das Hauptzollamt an X als Schuldner der EUSt herantritt, obwohl X die EUSt bereits an Y überwiesen hat. Lt. Bescheid gilt X hinsichtlich aller angemeldeten Waren zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Erbas
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen