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OSS-Verfahren,nachträglich

1. Ausgangssituation Der Mandant betreibt ein Einzelunternehmen. Nach dem 1.7.2021 wurde Ware an Privatpersonen im EU-Ausland und in der Schweiz verkauft und von Deutschland an die Käufer geliefert. Die Umsätze gegenüber Privatpersonen überschreiten in beiden Jahren 10.000 € deutlich. Der Mandant hat teilweise sowohl deutsche Umsatzsteuer als auch die Umsatzsteuer des Empfängerlandes ausgewiesen. Die Umsatzsteuer wurde vereinnahmt und im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung angemeldet und abgeführt. Eine steuerliche Registrierung und Anmeldung der Steuer im jeweiligen Empfängerland erfolgte nicht. Der Mandant möchte die deutsche Umsatzsteuererklärung korrigieren und die irrtümlich entrichtete Steuer zurückerhalten. Der Mandant möchte die Steuer im Ausland abführen. 2. Fragen Ist eine Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldungen/Erklärung für die Jahre 2021 und 2022 möglich? Ist eine Erstattung der irrtümlich entrichteten Umsatzsteuer möglich? Ist eine nachträgliche Erklärung der ausländischen Umsätze über das OSS-Verfahren möglich? Bitte Paragraphen und Fundstellen angeben.
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