Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Werklieferung,Steuerschuldner

Der Sachverhalt ist folgender: Es wird eine Energie- bzw. Heizanlage in Cuxhaven (Umsatzvolumen ca. 25 Mio. €) gebaut. Unser Mandant ist eine GmbH (Sitz in Deutschland), die die Energieanlage an den Endkunden in Cuxhaven berechnet. Die Rechnungen werden jeweils mit Umsatzsteuer gestellt. Für die Errichtung der Anlage werden mehrere Unternehmen benötigt, die zum Teil direkt Rechnungen an unseren Mandaten (kurz: KS) stellen, aber auch Unternehmen, die wiederum an diese vorgelagerten Unternehmen Rechnungen stellen. Die Frage ist, ob die jeweilige Rechnungsstellung richtig ist. Hauptsächlich wird von einem Schwesterunternehmen (kurz: KE) unseres Mandanten an unseren Mandanten KS abgerechnet. KE hat seinen Sitz in Österreich, ist aber auch umsatzsteuerlich in Deutschland registriert und hat eine Freistellungsbescheinigung (für Bauleistungen), aber keine Betriebstätte im Inland. Dieses Unternehmen, KE, rechnet regelmäßig sowohl innergemeinschaftliche Lieferungen (Lieferungen von Material oder auch Komponenten der Anlage) als auch weitere Leistungen (Bauleistungen/Werklieferungen, § 13b Abs. 2 UStG, und auch andere Sonstige Leistungen, § 13b Abs. 1 UStG) an unseren Mandanten ab. Für die Erstellung der Anlage werden u.a. auch mehrere Kessel benötigt. Diese wurden von KE bei einem serbischen Unternehmen bestellt. Mit diesem Unternehmen wurde ein Werkvertrag zwischen KE und dem serbischen Unternehmen über die Herstellung und Lieferung samt Montage von drei Kesselsystemen in Cuxhaven abgeschlossen. Der serbische Unternehmer rechnet seine Leistung als Werklieferung unter Hinweis auf § 13b UStG mit KE ab. Dieses berechnet dann die Leistung an unseren Mandanten KS ebenfalls mit Hinweis auf § 13b UStG weiter. Die Kessel bzw. zumindest Teile der Kessel werden in Serbien hergestellt und dann in Cuxhaven zusammengebaut bzw. fertiggestellt. Die Einfuhr der Kessel wird von unserem Mandanten übernommen. Dieser bezahlt auch die Einfuhrumsatzsteuer. Die Verzollung erfolgt anhand einer Proformarechnung des serbischen Unternehmens an KE mit dem Hinweis auf Consignee KS. Ist der Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht richtig beurteilt worden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen