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Aufladung E-Auto,Kleinunternehmer,Stromlieferung

Der Mandant hat in seinem Betriebsvermögen ein E-Auto. Derzeit wird dieses über die im Privatvermögen befindliche Wallbox geladen. Die Wallbox wird derzeit von der Stadt gespeist. Die Berechnung der Kosten nimmt der Mandant folgendermaßen vor: Preis pro kWh x „getankte“ kW. Die Rechnung über den Strombezug erfolgt zwar mit Ausweis der Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, jedoch ist der Mandant als Privatperson nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Unsere Frage lautet daher, wie die Ausgabe umsatzsteuerlich im Unternehmen zu behandeln ist und was die Bemessungsgrundlage in diesem Fall ist.
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