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Umsatzsteuer,Leistungsaustausch,Schadenersatz

Unsere Mandantin, die R. GmbH & Co. KG, hat seit Jahren in einem Einkaufscenter Verkaufs- und Lagerräume für 15.000 € im Monat netto angemietet und ist in voller Höhe zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Investor des Einkaufscenters hat einen umfangreichen und längerfristigen Umbau des Centers geplant und mit den Mietern abgestimmt. Daher einigt man sich:  Die R GmbH & Co. KG zieht innerhalb des Einkaufscenters um (weniger Fläche) und zahlt eine geringere Miete entsprechend der Nutzfläche (10.000 € im Monat netto).  Hinsichtlich der durch die eingeschränkte Nutzbarkeit des Mietgegenstands entstehenden Umsatzverluste des Mieters während der Umbaumaßnahmen vereinbaren die Parteien, dass diese Umsatzverluste bis zu einer Höhe von maximal 250.000 € netto durch eine entsprechend reduzierte Bruttomiete von dem Vermieter zu tragen sind. Der Mieter wird dem Vermieter hierfür jeweils quartalsweise die Quartalsumsätze und Quartalsverluste durch einen von seinem Steuerberater schriftlich bestätigten und testierten Abgleich der Quartalsumsätze gegenüber dem gleichen Referenzzeitraum aus dem Durchschnitt der beiden letzten Jahre melden. Fazit: Der Umsatzeinbruch ist eingetreten. Die Mieterin hat einen Anspruch auf die 250.000 €. Handelt es sich um einen echten Schadenersatz oder würde man den „Ausgleichsbetrag“ in Beziehung zur Miete als Entgeltminderung beurteilen?
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