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Umsatzsteuer,Organschaft,Unentgeltliche Wertabgabe

Innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft gilt die Organgesellschaft regelmäßig als unselbständig und daher nicht als Unternehmer i.S.d. UStG. Wie verhält es sich folglich mit unentgeltlichen Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 9a Nr. 1 und 2 UStG bei einer Organgesellschaft? Können diese überhaupt vorliegen, bspw. Firmenwagenbesteuerung bei der Organgesellschaft?
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