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Umsatzsteuer,Unrichtiger Steuerausweis,Rechnungsberichtigung

In den Jahren 2010 bis 2014 wurden vom Mandanten M an die G-GmbH umsatzsteuerpflichtig Räumlichkeiten vermietet. Mieten wurden nicht regelmäßig gezahlt. Nach dem Auszug der G-GmbH im Jahr 2014 wurde in den Jahren 2015 bis 2016 umsatzsteuerpflichtige Mieten durch die G-GmbH an M nachgezahlt und diese Zahlungen im Rahmen der Istversteuerung durch M versteuert. Die G-GmbH fällt im Jahr 2019 in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter fordert die in den Jahen 2015 und 2016 nachgezahlten Mieten zurück. Kann M an den Insolvenverwalter eine Rechnung senden, in der die Umsatzsteuer für die Mietzahlungen der Jahre 2015 und 2016 im Jahr 2023 korrigiert wird, und sich die Umsatzsteuer im Rahmen der Voranmeldung nach Erstattung der Mietzahlungen an den Insolvenzverwalter erstatten lassen?
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