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§ 2 UStG,Insolvenz,Steuerschuldner

Sehr geehrte Damen und Herren, zwischen meinem Mandanten (Organträger) und einer GmbH (Organgesellschaft) hat im Jahr 2020 zweifelsfrei eine umsatzsteuerliche Organschaft bestanden. Die Umsatzsteuer 09.2020 wurde im November 2020 von einem Konto der GmbH an das Finanzamt überwiesen. Die GmbH hat im Januar 2021 einen Insolvenzantrag gestellt. Der Insolvenzverwalter hat die Zahlung der GmbH aus 2020 insolvenzrechtlich angefochten. Das Finanzamt hat die Anfechtung anerkannt und die Umsatzsteuer im September 2023 an den Insolvenzverwalter ausbezahlt. Das Finanzamt fordert nun die Umsatzsteuer wieder von meinem Mandanten, dem ehemaligen Organträger. Ist dies rechtens? Die umsatzsteuerliche Organschaft besteht ja mit Ende der Insolvenz nicht mehr. Vielen Dank und freundliche Grüße
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