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Verbringslieferung,OSS-Verfahren,Warenlager

Unternehmer A hat seinen Hauptsitz in Zypern. In Deutschland unterhält er ein Warenlager, das von einem fremden Unternehmer verwaltet wird. Unternehmen A ist daher umsatzsteuerlich in Deutschland registriert und hat eine deutsche UStIdNr. Von dem Lager in Deutschland aus liefert A Waren an a) deutsche Kunden b) europäische Kunden Auf seinen Rechnungen hat A standardmäßig folgende Adresse ausgewiesen: Hautpsitz in Zypern mit voller Anschrift, Name des Lagerverwalters in Deutschland. Eine deutsche Anschrift ist nicht vermerkt. Außerdem sind auf den Rechnungen sowohl die zypriotische als auch die deutsche UStIDNr vermerkt. Fragen: 1.) Welche Formfehler weisen die Rechnungen auf? 2.) Haben die Formfehler umsatzsteuerliche Konsequenzen für Lieferungen an deutsche Kunden unter Ausweis deutscher Umsatzsteuer? 3.) Haben die Formfehler umsatzsteuerliche Konsequenzen für innergemeinschaftliche Lieferungen von dem deutschen Warenlager aus? Gehen Sie hier bitte auf Geschäftskunden (B2B) und Privatkunden (B2C) ein. 4.) Gibt es umsatzsteuerlich noch etwas zu beachten?
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