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Umsatzsteuer,Durchlaufende Posten,Leistungsaustausch

Ein Einzelunternehmen (Inhaber Ehemann) berechnet an eine GmbH (100%ige Gesellschafterin/GF ist die Ehefrau) Kosten für eine Weihnachtsfeier weiter. Zu dieser Weihnachtsfeier wurden die Mitarbeiter beider Firmen eingeladen, und die Kosten wurden anteilig entsprechend der Personenanzahl ohne Aufschlag weiterberechnet. Mit welchem Steuersatz sind die Kosten für die Bewirtung weiterzuberechnen? Was ist die Leistung, die für die Anwendung des Steuersatzes maßgeblich ist? Die Bewirtung mit 7 % und 19 % oder die Leistung der Kostenübernahme als Sonstige Leistung mit 19 %?
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